Organisation
Für die Jahrgänge 7-9 besteht die Möglichkeit, das Fach Musik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts (WPU) zu wählen (2 Wochenstunden).
Die BläserKlassen (5-7) haben durchgängig 2 Wochenstunden Klassenunterricht und zusätzlich 1 Wochenstunde Instrumentalunterricht.
Leistungsbewertung
Im Fach Musik sind grundsätzlich mündliche, schriftliche und praktische Leistungen zensur- relevant.
Die Gewichtung mündlicher, praktischer und schriftlicher Leistungen erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Stellenwertes im Unterricht und kann deshalb variieren.
Im Normalfall findet pro Halbjahr eine schriftliche Überprüfung statt.
Beurteilung schriftlicher Leistungen
Vorbereitung schriftlicher Leistungsmessungen
Wir kündigen schriftliche Arbeiten mindestens eine Woche vor dem Termin an. Wir geben rechtzeitig bekannt, zu welchem Thema die Überprüfung stattfindet und welche Aufgabentypen zu erwarten sind. Wir geben den Schülern vor der Arbeit ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären.
Korrektur und Bewertung
Korrekturen und Randbemerkungen heben Vorzüge und Schwächen der Arbeit hervor. In der Oberstufe können positive und negative Anmerkungen farblich (Grün/Rot), alternativ durch Plus- oder Minuszeichen visualisiert werden. Bei der Rückgabe schriftlicher Arbeiten machen wir den Schülern den Noten-/Punkteschlüssel transparent und begründen den Erwartungshorizont bzw. die Gewichtung der Aufgabenteile
Lernen aus schriftlichen Arbeiten
Die Wahl der Berichtigungs-/Überarbeitungsmethode sollte den Schülern helfen, aus ihren Fehlern zu lernen und ihre Leistungen zu verbessern. Wir beziehen uns im weiteren Unterrichtsverlauf auf die für die Arbeit gelernten Inhalte (Umgang mit Fachbegriffen und –methoden).